Apr 30

Die Strompreise steigen, Tariferhöhungen sind bei einigen Stromunternehmen geplant. Müssen Verbraucher Strompreiserhöhungen einfach hinnehmen? Ganz sicher nicht! Gegen Strompreiserhöhungen kann jeder Stromkunde etwas tun. Bei Preiserhöhungen ist ein Sonderkündigungsrecht gesetzlich vorgeschrieben. Erhöht also der Vertragspartner – der Energieversorger – den Preis, dann kann der Verbraucher den Vertrag kündigen. In diesem Fall muss er sich auch nicht an die regulären Kündigungszeiten halten, die im Stromvertrag angegeben sind. Allerdings ist auch das Sonderkündigungsrecht an Fristen gekoppelt, die es einzuhalten gilt.

Flattert eine Strompreiserhöhung ins Haus, ist es höchste Zeit nach einem günstigen Stromanbieter Ausschau zu halten. Um den besten Strom nach Maß zu finden, helfen Strompreisvergleiche im Internet weiter. Anhand der PLZ und des eigenen Stromverbrauchs pro Jahr kann jeder mit einem Strompreisvergleichsrechner ermitteln, welcher Stromanbieter in der Region der günstigste ist. Die Eingabe ist einfach und unkompliziert. Anschließend erhält man eine Übersicht über die Stromanbieter, die in der Region verfügbar sind und bekommt zudem die Strompreise übersichtlich angezeigt.

Wer nun einen günstigen Stromtarif gefunden hat, kann meist direkt wechseln. Einfach den Tarif aus der Liste anklicken und das sich öffnende Formular online ausfüllen. Alternativ kann man sich das Formular auch per Post zusenden lassen. Der neue Stromanbieter kündigt auf Wunsch den bisherigen Stromvertrag und kümmert sich um alles Weitere. Der Verbraucher erhält dann von seinem neuen Stromanbieter eine Mitteilung, ab wann der Wechsel stattfindet. Und ab dann heißt es – günstiger Strom nach Maß.

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