Feb 24

Viele Verbraucher würden gerne ihren Stromanbieter wechseln, trauen sich häufig aber nicht, da sie Komplikationen befürchten. In der Regel verläuft ein Anbieterwechsel problemlos. Kommt es doch zu Problemen mit dem Stromanbieter, ist die Bundesnetzagentur der richtige Ansprechpartner. Sie ist neben den Landesregulierungsbehörden seit Juli 2005 für die Regulierung des Elektrizitäts- und Gasmarktes zuständig. Daneben steht sie dem Verbraucher bei Fragen und Problemen zur Seite.

Seit der Öffnung des Strom- und Gasmarkts kann jeder Verbraucher von den verschiedenen Wettbewerbern profitieren. Je mehr Verbraucher die Möglichkeit nutzen, ihren Stromanbieter zu wechseln, desto stärker wird der Wettbewerb innerhalb des Marktes. Letztendlich zum Vorteil des Verbrauchers. Daher sollte sich jeder zumindest über einen Lieferantenwechsel informieren.

Wechseln kann grundsätzlich jeder, der Kunde eines Gas- bzw. Stromversorgers ist. Vor dem Wechsel zu einem anderen Stromanbieter kann es sich jedoch durchaus lohnen, den derzeitigen Stromlieferanten nach einem günstigeren Tarif zu befragen. Nicht immer weiß jeder Kunde, welche unterschiedlichen Tarife der eigene Stromlieferant anbietet. Nur wenn alle Tarife bekannt sind, ist der Vergleich mit einem Stromrechner aussagekräftig.

Der Wechsel zu einem neuen Stromlieferanten gestaltet sich in der Regel sehr einfach. Zunächst werden der eigene Energieverbrauch und die Energiekosten anhand der letzten Stromrechnung ermittelt. Danach werden die Strompreise und Leistungen verschiedener Energielieferanten miteinander verglichen. Einfach und bequem geht das mit einem Stromvergleichsrechner im Internet. Danach wird der neue Energieliefervertrag abgeschlossen.

Die notwendigen Formalitäten und die Kündigung beim alten Stromversorger übernimmt im Normalfall der neue Stromlieferant. Zudem schickt er eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss. Kommt es dennoch zu Problemen mit dem alten oder neuen Stromanbieter, ist die Bundesnetzagentur für die Stromkunden da. Übrigens auch dann, wenn ein Verbraucher gegen das Verhalten eines Netzbetreibers vorgehen will.